Kinderschutz

Gemeinsam stark

Präventions- und Schutzkonzept zur Vermeidung
sexualisierter Gewalt

Download des Schutzkonzeptes:

Schutzkonzept-25.02.2026

Inhalt

1. Zielsetzung
2. Interpersonelle Gewalt im Sport
2.1. Begriffsdefinitionen
a. Grenzverletzungen und Übergriffe
b. Machtmissbrauch
c. Sexualisierte Gewalt
d. Körperliche (physische) Gewalt
e. Emotionale (psychische) Gewalt
f. Vernachlässigung
2.2 Signale und Anzeichen von sexualisierter Gewalt
a. Physische Anzeichen:
b. Psychische Anzeichen:
c. Verhaltensänderungen:
d. Verändertes Sozialverhalten:
e. Sexuelle Verhaltensänderungen:
3. Risikoanalyse im Vereinssport
a. Körperkontakt
b. Infrastruktur
c. Besondere Abhängigkeitsverhältnisse
d. Soziale Medien
4. Konzept
a. Verhaltenskodex
b. Erweitertes Führungszeugnis
c. Einführungsgespräch
d. Notfallplan
5. Ansprechpersonen
a. Ansprechpersonen im Verein
b. externe Beratungsstellen

1. Zielsetzung

Sexualisierte Gewalt kann in jedem gesellschaftlichen Bereich stattfinden, somit auch in
Sportvereinen. Aus diesem Grund wird dieses Schutzkonzept als zentrale
Verhaltensregel für alle Personen bestimmt, die für oder im Auftrag des Vereins Kontakt
zu Kindern und Jugendlichen haben.
Ohne ehrenamtliches Engagement ist ein qualifiziertes Sportangebot nicht denkbar. Das
Schutzkonzept soll allen Beteiligten eine Hilfe in der Umsetzung des Kinder- und
Jugendschutzes sein. Der Verein will darüber aufklären, wie Signale sexualisierter
Gewalt festgestellt, Gefahrensituationen vermieden werden können und welche
Handlungsstrategien im Konfliktfall anzuwenden sind. Das Ziel ist es allen Beteiligten ein
guter Ansprechpartner in diesem Thema sein und mit der Präventionsarbeit Werte wie
Respekt, Sicherheit und Wertschätzung in der Vereinskultur weiter zu verankern.
Im Ergebnis wünscht sich der Verein, dass bestehende Verdachtsfälle sexualisierter
Gewalt ausgesprochen werden. Zu Schweigen schützt nur die Verdächtigen und hilft
nicht den Opfern. Wir hoffen zudem, dass die nachfolgend beschriebenen präventiven
Maßnahmen Erfolg haben und die Fälle sexualisierter Gewalt so gering wie möglich
gehalten werden können.

2. Interpersonelle Gewalt im Sport

Zur interpersonellen Gewalt im Sport gehören Grenzverletzungen und Übergriffe,
Machtmissbrauch, sexualisierte Gewalt, körperliche (physische) Gewalt, emotionale
(psychische) Gewalt und Vernachlässigung. Ein klares einheitliches Verständnis über
diese Begriffe legen den Grundstein für effektive Präventions- und
Interventionsmaßnahmen im Verein, daher werden sie im Folgenden kurz definiert.

2.1. Begriffsdefinitionen

a. Grenzverletzungen und Übergriffe

Grenzverletzungen beziehen sich auf Handlungen, die die physischen, emotionalen
oder psychischen Grenzen einer Person ohne deren Einwilligung überschreiten.
Übergriffe können verbaler oder nonverbaler Natur sein und reichen von
unangemessenen Kommentaren bis hin zu physischen Berührungen. Im Sportbereich
umfassen sie z.B. das Überschreiten des persönlichen Raumes oder das Ignorieren von
„Nein“ als Antwort.

b. Machtmissbrauch

Machtmissbrauch tritt auf, wenn eine Person ihre Position oder Autorität (z.B. als
Trainer*in oder Betreuer*in) nutzt, um über andere hinweg Entscheidungen zu treffen,
die deren Wohl beeinträchtigen oder sie ausnutzen. Es beinhaltet auch die Ausnutzung
von Hierarchien und Abhängigkeiten, um eigene Interessen auf Kosten der Betroffenen
durchzusetzen.

c. Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von Gewalt, bei der sexuelle Handlungen
oder der sexuelle Übergriff im Vordergrund stehen. Sie umfasst unter anderem
Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch, sexuelle Belästigung und andere Formen von
körperlicher oder seelischer Gewalt, die auf sexuellen Handlungen basieren. Diese
Gewalt kann sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum stattfinden und betrifft
alle Geschlechter.

d. Körperliche (physische) Gewalt

Körperliche (physische) Gewalt bezeichnet die Anwendung von Körperkraft, die bei einer
Person Schmerzen verursacht oder zu Verletzungen führt. Sie kann absichtlich oder
fahrlässig ausgeübt werden und ist ein klarer Verstoß gegen die körperliche Integrität der
betroffenen Person.

e. Emotionale (psychische) Gewalt

Emotionale (psychische) Gewalt umfasst Handlungen, die darauf abzielen, das
Selbstwertgefühl, das psychische Wohlbefinden und die emotionale Stabilität einer
Person zu zerstören oder zu schädigen. Dazu zählen u.a. verbale Angriffe,
Einschüchterungen, Mobbing, Drohungen und der Einsatz von manipulativen oder
demütigenden Taktiken, die das Vertrauen und die psychische Gesundheit
beeinträchtigen.

f. Vernachlässigung

Vernachlässigung bedeutet, dass eine Person in einer betreuenden Rolle (z.B. Trainer*in
oder Betreuer*in) ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt. Sie lässt grundlegende Bedürfnisse
der betreuten Person – wie z.B. körperliche Pflege, Sicherheit, psychologische
Unterstützung oder Förderung – unbeachtet.

2.2 Signale und Anzeichen von sexualisierter Gewalt

Kinder und Jugendliche sind in der Lage zwischen einer körperlichen Berührung, die
einen freundschaftlichen oder sportlichen Hintergrund hat und einer Berührung, die
einen sexuellen Hintergrund hat, zu differenzieren. Allerdings können sie die erlebten
Ereignisse nicht alleine verarbeiten und sind darauf angewiesen, dass die Erwachsenen
Signale und Anzeichen von sexualisierter Gewalt erkennen.
Diese können je nach Person und Situation sehr unterschiedlich sein. Es gibt jedoch
sowohl physische als auch psychische Hinweise, die darauf hindeuten können, dass
jemand sexuelle Gewalt erfahren hat. Daneben können aber auch
Verhaltensänderungen, ein verändertes Sozialverhalten oder auch sexuelle
Verhaltensänderungen Hinweise und Anzeichen sein.

a. Physische Anzeichen:

  • Verletzungen und Schmerzen: Ungeklärte Prellungen, Blutergüsse, Wunden oder
    Schmerzen im Intimbereich, die nicht durch Sport oder andere Tätigkeiten
    erklärbar sind.
  • Häufige Erkrankungen: Wiederholte Harnwegsinfektionen oder sexuell
    übertragbare Krankheiten (STIs), die auf ungeschützten sexuellen Kontakt
    hinweisen könnten.
  • Ungewöhnliche Veränderungen im Körper: Veränderungen im Aussehen (z.B.
    Gewichtsschwankungen) oder auffällige körperliche Reaktionen (z.B. ständige
    Erschöpfung).

b. Psychische Anzeichen:

  • Angst und Panik: Zunehmende Ängste, Schlafstörungen, Albträume oder
    Angstzustände, die möglicherweise mit bestimmten Personen oder Situationen
    verbunden sind.
  • Depressive Symptome: Niedergeschlagenheit, Rückzug, Verlust von Interesse an
    Aktivitäten, die früher Freude bereitet haben.
  • Trauma-Symptome: Flashbacks, Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS),
    starke emotionale Reaktionen auf bestimmte Reize oder Erinnerungen an die Tat.

c. Verhaltensänderungen:

  • Vermeidung von bestimmten Personen oder Orten: Betroffene Personen meiden
    möglicherweise gezielt bestimmte Trainer, Mitspieler oder Sportstätten, die mit
    der sexuellen Gewalt in Verbindung stehen könnten.
  • Verlust des Vertrauens: Schwierigkeiten, anderen zu vertrauen, insbesondere in
    Bezug auf Autoritätspersonen wie Trainer oder Betreuer.
  • Plötzliche Leistungsverschlechterung: Eine abrupte Verschlechterung der
    sportlichen Leistungen oder ein Rückzug aus dem Sportbereich kann ein Hinweis
    auf erlebte Gewalt sein.

d. Verändertes Sozialverhalten:

  • Soziale Isolation: Rückzug von Freunden, Familie oder Mitspielern. Die betroffene
    Person verbringt mehr Zeit alleine und vermeidet soziale Interaktionen.
  • Aggression oder Reizbarkeit: Zunehmende Reizbarkeit, Wutausbrüche oder eine
    plötzliche Veränderung des Verhaltens, die auf innere Spannungen oder
    unerträgliche psychische Belastungen hinweisen können.

e. Sexuelle Verhaltensänderungen:

  • Unangemessenes sexuelles Verhalten: Bei jüngeren Menschen oder Kindern
    könnte sexualisiertes Verhalten zu beobachten sein, das nicht altersgerecht ist.
    Dies kann auch in Form von Versuchen, die Grenzen anderer zu überschreiten,
    auftreten.
  • Vermeidung von Sexualität: Bei älteren Personen kann es auch zu einer
    vollständigen Ablehnung von Sexualität oder zu sehr starkem Schamgefühl und
    Schuldgefühlen in Bezug auf die eigene Sexualität kommen.

Diese Anzeichen sind nicht immer sofort sichtbar, und die betroffene Person kann aus
verschiedenen Gründen zögern, darüber zu sprechen oder Hilfe zu suchen. Opfer
sexualisierter Gewalt schämen sich und fühlen sich häufig schuldig für die erlebte
Situation. Nicht selten haben Kinder und Jugendliche dem*der Täter*in Nähe gesucht
oder etwas Persönliches preisgegeben, sodass es Ihnen häufig schwer fällt sich anderen
Erwachsenen anzuvertrauen und über das erlebte zu sprechen. Teilweise drohen
Täter*innen v.a. Kinder und Jugendlichen, sodass die Angst davor etwas zu sagen noch
größer ist.

3. Risikoanalyse im Vereinssport

Die Risikoanalyse hat eine zentrale Funktion: Sie dient dazu, potenzielle Risiken und
Gefahrenquellen zu identifizieren, die zu sexuellen Übergriffen oder anderen Formen von
Gewalt führen können. Durch die gezielte Analyse und Bewertung von Risiken lässt sich
ein systematischer Ansatz entwickeln, um diese Risiken zu minimieren oder
idealerweise zu vermeiden.

a. Körperkontakt

In nahezu allen Sportarten kommt es regelmäßig zu Körperkontakt, sei es zwischen den
Sportler*innen oder zwischen Trainer*in und Sportler*innen. Körperliche Berührungen
können in verschiedenen Kontexten auftreten, und es besteht die Gefahr, dass solche
Kontakte missverstanden oder als sexueller Übergriff interpretiert werden, sei es
absichtlich oder unbeabsichtigt.
In einigen Sportarten ist Körperkontakt jedoch notwendig, um die Sportart sicher
auszuüben, etwa durch Hilfestellungen während bestimmter Übungen oder
Bewegungen. Darüber hinaus sind physiotherapeutische Maßnahmen wie Massagen
oder therapeutische Behandlungen im Sport üblich und erfordern ebenfalls
Körperkontakt, um die Leistungsfähigkeit der Sportler*innen zu erhalten oder
Verletzungen zu behandeln.
Ein weiteres Risiko stellt der emotionale Körperkontakt dar, der durch die intensiven
Gefühle von Siegen oder Niederlagen entstehen kann. Dies kann sich beispielsweise in
Form von gemeinschaftlichem Jubeln oder Umarmungen ausdrücken, was in einem
emotionalen Kontext als unbedenklich wahrgenommen werden kann, jedoch auch zu
problematischen Situationen führen kann, wenn keine klaren Grenzen für körperliche
Nähe bestehen.

b. Infrastruktur

Auch im Bereich der Infrastruktur gibt es einige Faktoren, die sexualisierte Gewalt
begünstigen können:

1. Mangelnde Überwachung und Sichtbarkeit

Bereiche, die schlecht einsehbar sind, wie z.B. Umkleidekabinen, Duschen oder
abgelegene Trainingsräume, können das das Risiko von sexualisierter Gewalt erhöhen.
Ebenso können Orte, an denen wenig Aufsicht herrscht oder in denen Menschen sich
unbeobachtet fühlen, von Täter*innen ausgenutzt werden, um Übergriffe zu begehen.

2. Fehlende oder unklare Zutrittsregelungen

Wenn es keine klaren Regelungen für den Zugang zu bestimmten Bereichen des
Vereinsgeländes gibt oder der Zugang nicht überwacht wird, könnten unbefugte
Personen, z.B. ungeschulte Betreuer*innen oder Außenstehende, in sensible Bereiche
eindringen. Auch der Zugang von Außenstehenden zu Umkleiden oder Trainingsräumen
stellt ein Risiko dar.

3. Unzureichende Trennung der Geschlechter

Wenn Umkleidekabinen oder Duschen nicht entsprechend den Bedürfnissen und der
Privatsphäre der verschiedenen Geschlechter oder Altersgruppen getrennt sind, können
ungewollte Nähe und Grenzverletzungen auftreten. In gemischtgeschlechtlichen
Umkleideräumen oder -bereichen kann es zu unsicheren Situationen kommen.

4. Mangelnde Aufsicht in Trainingsräumen oder bei Ausflügen

Besonders in abgelegenen Bereichen oder bei Outdoor-Aktivitäten und Ausflügen kann
es zu einem Mangel an Aufsicht kommen, wenn Gruppen zu klein sind oder keine
geeigneten Aufsichtspersonen vorhanden sind. Dies erhöht das Risiko von Übergriffen
oder unangemessenem Verhalten, da Täter*innen die geringe Beaufsichtigung
ausnutzen können.

5. Unklare oder nicht dokumentierte Verantwortlichkeiten

Wenn die Verantwortlichkeiten von Trainer*innen, Betreuern*innen und anderen
Mitarbeiter*innen im Verein nicht klar definiert oder dokumentiert sind, kann es zu
Unsicherheiten und Problemen bei der Aufsichtspflicht kommen. Zudem könnten
Täter*innen versuchen, die fehlende Kontrolle zu ihrem Vorteil zu nutzen.

6. Fehlende Notfall- und Krisenmanagementstrukturen

Eine unzureichende Krisenmanagementstruktur im Falle eines Vorfalls von
sexualisierter Gewalt erschwert eine schnelle und angemessene Reaktion. Wenn keine
klaren Notfallpläne oder Protokolle existieren, können Opfer möglicherweise nicht
schnell genug Unterstützung finden.

c. Besondere Abhängigkeitsverhältnisse

1. Abhängigkeit von Trainer*innen

Abhängigkeiten im Vereinssport sind vielschichtig. Im Vereinssport besteht ein klares
Macht- und Autoritätsverhältnis zwischen Kindern und Jugendlichen und Trainer*innen,
da diese über Training, Einsatzzeiten und Förderung entscheidet. Diese Abhängigkeit
kann zu einer starken emotionalen Bindung und einem Vertrauensverhältnis führen, das
sowohl positiv als auch missbräuchlich genutzt werden kann.

2. Abhängigkeit innerhalb des Teams

Kinder und Jugendliche im Vereinssport sind auf soziale Anerkennung und Zugehörigkeit
innerhalb des Teams angewiesen. Gruppendynamiken, Hierarchien und
Anpassungsdruck können zu Machtungleichgewichten führen, die das Risiko von
Ausgrenzung, Mobbing oder grenzverletzendem Verhalten erhöhen.

3. Abhängigkeit von Vereins- und Wettbewerbsstrukturen

Die organisatorischen Rahmenbedingungen und handelnden Personen im Vereinssport
beeinflussen maßgeblich den Zugang zu Sportangeboten, Fördermöglichkeiten und
Beschwerdewegen. Vereinsstrukturen bestimmen, inwieweit Transparenz,
Zuständigkeiten und Schutzmaßnahmen etabliert sind. Fehlende klare Regelungen oder
Machtungleichgewichte können das Risiko für Machtmissbrauch und sexualisierte
Gewalt begünstigen.

d. Soziale Medien

Soziale Medien erleichtern Täter*innen den privaten Kontakt zu Kindern und
Jugendlichen, insbesondere durch WhatsApp-Gruppen im Sportumfeld, in denen
Handynummern leicht zugänglich sind. Viele Jugendliche nutzen zudem Plattformen wie
Instagram, TikTok oder Snapchat und teilen persönliche Informationen sowie Bilder.
Dadurch können Täter nicht nur Kontakt aufnehmen, sondern auch Material sammeln,
um Druck auszuüben. Dies kann zu sexueller Nötigung oder der Forderung nach intimen
Bildern führen, insbesondere wenn bereits ein Abhängigkeitsverhältnis, etwa zwischen
Kindern, Jugendlichen und Trainer*innen, besteht.

4. Konzept

Die nachfolgenden Punkte sollen alle beteiligten Personen dabei unterstützen das
Präventions- und Schutzkonzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Rahmen
ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein umzusetzen.

a. Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex bildet die verbindliche Grundlage für das Verhalten aller
Trainerinnen, Betreuerinnen, Ehrenamtlichen, Mitarbeitenden und Verantwortlichen
unseres Vereins. Er orientiert sich inhaltlich am Ehrenkodex des Landessportbundes
NRW und überträgt dessen Werte und Verpflichtungen auf unseren Vereinsalltag.

1. Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Menschen

  • Wir schützen die Würde und Integrität aller Kinder, Jugendlichen und
    schutzbedürftigen Erwachsenen.
  • Wir handeln stets im Sinne der uns anvertrauten Personen und übernehmen
    Verantwortung für ihr körperliches, emotionales und soziales Wohlbefinden.
  • Wir achten Grenzen und respektieren persönliche Räume.

2. Respekt, Wertschätzung und Gleichbehandlung

  • Wir begegnen allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion,
    Alter, sexueller Orientierung oder körperlichen Voraussetzungen mit Respekt.
  • Diskriminierung, Herabwürdigung, Mobbing oder Ausgrenzung haben in unserem
    Verein keinen Platz.
  • Wir fördern ein Klima der Fairness, Offenheit und gegenseitigen Unterstützung.

3. Keine Form von Gewalt

  • Wir lehnen jede Form von Gewalt ab – körperlich, psychisch oder sexualisiert.
  • Wir vermeiden Grenzverletzungen und achten auf angemessene Nähe und
    Distanz.
  • Wir greifen ein, wenn wir Übergriffe, Missstände oder Gefährdungen
    wahrnehmen.

4. Vorbildfunktion

  • Wir sind uns bewusst, dass wir eine Vorbildrolle einnehmen.
  • Wir handeln verantwortungsbewusst, glaubwürdig und zuverlässig.
  • Wir leben Fair Play, Respekt und Teamgeist vor.

5. Professioneller Umgang mit Nähe und Distanz

  • Körperkontakt erfolgt nur situationsangemessen und niemals gegen den Willen
    der Kinder oder Jugendlichen.
  • Einzelbetreuungen werden vermieden oder transparent gestaltet.
  • Private Beziehungen, intime Kommunikation oder exklusive Bindungen zu
    Minderjährigen sind ausgeschlossen.

6. Prävention sexualisierter Gewalt

  • Wir kennen die vereinsinternen Präventions- und Interventionsleitlinien.
  • Wir nehmen Hinweise ernst, dokumentieren sachlich und informieren die
    zuständigen Ansprechpartner*innen.
  • Wir arbeiten mit Fachstellen zusammen und halten uns an abgestimmte Abläufe.
  • Wir tragen aktiv zu einer Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit bei.

7. Transparenz in der Kommunikation

  • Wir kommunizieren offen, klar und altersgerecht.
  • Digitale Kommunikation erfolgt sachlich, transparent und niemals privat-intim.
  • Fotos und Videos werden nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erstellt
    und genutzt.

8. Schutz vor Machtmissbrauch

  • Wir nutzen unsere Rolle niemals aus, um persönliche Vorteile zu erlangen.
  • Wir vermeiden Situationen, die missverständlich wirken oder Abhängigkeiten
    schaffen könnten.
  • Entscheidungen werden nachvollziehbar und im Sinne der Kinder und
    Jugendlichen getroffen.

9. Verantwortungsbewusster Umgang mit Suchtmitteln

  • Während der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sind Alkohol und Drogen
    tabu.
  • Wir treten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln im
    Vereinsumfeld ein.

10. Konsequenzen bei Verstößen

  • Verstöße gegen diesen Kodex werden ernst genommen und können
    vereinsrechtliche, arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.
  • Der Verein behält sich Maßnahmen wie Gesprächsführung, Abmahnung,
    Ausschluss oder Meldung an Behörden vor.

b. Erweitertes Führungszeugnis

Grundlage für Zusammenarbeit mit Trainer*innen / Ehrenamtlichen. Das erweiterte
Führungszeugnis ist bei Tätigkeitsantritt vorzulegen.

c. Einführungsgespräch

Im Rahmen des Einführungsgesprächs möchten wir neuen Trainerinnen einen klaren
Überblick über die Grundsätze, Erwartungen und Standards unseres Vereins geben.
Dabei geht es nicht nur um organisatorische Abläufe, sondern vor allem um die Werte,
die unser Verein lebt – insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die
Qualität unserer Arbeit und die Verantwortung, die mit der Rolle als Trainerin verbunden
ist.
Ein zentraler Bestandteil ist die Vorstellung unserer Vereinsleitlinien sowie des
Ehrenkodex des Landessportbundes NRW, an dem wir uns orientieren. Wir erläutern,
warum dieser Kodex für uns verbindlich ist und wie er dazu beiträgt, ein sicheres,
respektvolles und professionelles Umfeld zu schaffen.
Ziel des Einführungsgesprächs ist es, eine gemeinsame Basis zu schaffen: Transparenz,
Vertrauen, klare Erwartungen und ein Bewusstsein für Verantwortung. Neue
Trainer*innen sollen sich gut vorbereitet fühlen, wissen, an wen sie sich wenden
können, und verstehen, dass sie Teil eines Vereins sind, der Wert auf Qualität, Sicherheit
und respektvolles Miteinander legt.

d. Notfallplan

Im Notfall sind unverzüglich die zuständigen Ansprechpartnerinnen zu informieren, um
den Sachverhalt zu klären und notwendige Schutzmaßnahmen einzuleiten. Dieser
Leitfaden dient allen Beteiligten als Orientierung und muss allen Trainerinnen bekannt
sein. Die beschriebenen Schritte werden gemeinsam mit den Ansprechpersonen und –
falls erforderlich – dem Vorstand durchgeführt.

01 | Dokumentation der Feststellungen

  • Zeitpunkt der Beobachtung oder Information festhalten
  • Art der Feststellung bzw. wörtlicher Inhalt der Aussage dokumentieren
  • Keine Interpretation, keine Nachfragen, keine Bewertung

02 | Zuhören und Glauben schenken

  • Betroffenen aufmerksam zuhören
  • Aussagen ernst nehmen
  • Keine Zweifel äußern oder relativieren

03 | Vertrauen sichern

  • Zusagen, dass alle weiteren Schritte nur in Absprache erfolgen
  • Keine Entscheidungen über den Kopf der Kinder oder Jugendlichen hinweg
  • Betroffene in alle Handlungsschritte einbinden

04 | Eigene Gefühlslage prüfen

  • Eigene Belastung reflektieren
  • Bei Bedarf Entlastung oder Beratung durch Präventionsbeauftragte oder
    Fachstellen einholen

05 | Kontakt zur Ansprechpartnerin im Verein und zu Fachberatungsstellen*

  • Sofortige Erstunterstützung einholen
  • Weiteres Vorgehen gemeinsam abstimmen

06 | Vorgehensplan erstellen

  • Unter Einbeziehung der Ansprechpartner*in und unter Berücksichtigung der
    Betroffenen
  • Information der Erziehungsberechtigten, sofern sie nicht in den Missbrauch
    involviert sind

07 | Information an den Vorstand

  • Vorstand oder Jugendvorstand informieren
  • Weiteres Vorgehen abstimmen

08 | Kontakt zu Rechtsbeistand und Ermittlungsbehörden

  • Entscheidung über Einschaltung von Polizei oder Staatsanwaltschaft in
    Absprache mit Rechtsbeistand, Fachstelle und ggf. Erziehungsberechtigten
  • Hinweis: Eine Strafanzeige kann aufgrund des Strafverfolgungszwangs später
    nicht zurückgenommen werden
  • Abstimmung über Informationen an Eltern bzw. Nebenklägervertretung (z. B. über
    den Weißen Ring e.V.)

09 | Information der Vereinsmitglieder

  • Nur notwendige Informationen weitergeben
  • Anonymität der Betroffenen wahren
  • Auf laufendes Verfahren hinweisen

10 | Veröffentlichung / Pressearbeit

  • Ausschließlich durch den Vorstand
  • Intervention und Prävention betonen, um Vertrauen in die Jugendarbeit zu
    erhalten
  • Persönlichkeitsrechte und Anonymität strikt beachten

5. Ansprechpersonen

Im Folgenden sind die Ansprechpersonen im Verein sowie externe Beratungsstellen
aufgeführt, welche bei Bedarf allen Vereinsmitgliedern sowie den ehrenamtlich im
Verein beschäftigten Personen zur Verfügung stehen.

a. Ansprechpersonen im Verein

Linda Backhaus
Telefon: 0160/6800277
E-Mail: Kinderschutz@SVKT07Minden.de

Jörg Schiebel
Telefon: 0172/7221650
E-Mail: Kinderschutz@SVKT07Minden.de

b. externe Beratungsstellen

Mannigfaltig
Anschrift: Weberberg 2, 32423 Minden
Telefon: 0571/8992684
E-Mail: info@mannigfaltig-minden-luebbecke.de

Wildwasser Minden e.V.
Anschrift: Weberberg 2, 32423 Minden
Telefon: 0571/87677
E-Mail: verein@wildwasser-minden.de

Jugendamt Minden – Jugendarbeit / Jugendschutz
Anschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden
Telefon: 0571/89467

Deutscher Kinderschutzbund Minden-Bad Oeynhausen e.V.
Anschrift: Kutenhauser Straße 79, 32425 Minden
Telefon: 0571/8892510

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym)
Telefon: 0800-2255530 (Mo, Mi & Fr 9-14 Uhr, Di & Do 15-20 Uhr)
E-Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de

Nummer gegen Kummer e.V. (Kooperation mit dem Dt. Kinderschutzbund)
Kostenlose und anonyme Beratung des Kinder- und Jugendtelefons
Telefon: 0800-1110333 (Mo-Fr von 15 – 17 Uhr)